Heilpraktiker (Physiotherapie)
Behandlung auch ohne ärztliche Verordnung.

Normalerweise gehen Patienten bei Schmerzen am Bewegungsapparat zum Arzt, der dann ein Rezept für den Physiotherapeuten ausstellt. Die Zusatzqualifikation Heilpraktiker (Physiotherapie) berechtigt unsere Heilpraktikerin Ricarda Walter, Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln. Diagnosestellung, Austellen eines Rezepts und Therapie finden also unter einem Dach statt. So sparen Sie sich den Weg zum Arzt und kommen bei akuten Beschwerden direkt zu uns in die Praxis. Ist die Befundlage unklar, werden Patientinnen und Patienten selbstverständlich zu einem Facharzt vermittelt, um das Krankheitsbild durch z.B. Bildgebende Verfahren weiter abzuklären.

Die Vorteile der Behandlung unserer Heilpraktikerin (Physiotherapie) liegen auf der Hand:

  • keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung
  • Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
  • Keine vorgeschriebene Therapieform sowie Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen
  • und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden

Erfahren Sie mehr zum Heilpraktiker (Physiotherapie)
Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen unserer Patienten.

Ja. Für einen Termin bei unserer Heilpraktierin (Physiotherapie) Ricarda Walter müssen Sie im Vorfeld mit uns einen Termin vereinbart haben. Sie erreichen uns sowohl telefonisch unter der 02845 / 790 9 433 als auch per E-Mail unter .

Zuerst wird ein ausführlicher Befund erstellt, um der Ursache Ihrer Schmerzen auf den Grund zu gehen. Hierzu durchlaufen Sie mit unserer Heilpraktikerin ein Anamnesegespräch sowie eine körperliche Untersuchung. Im Anschluss folgt die gemeinsame Vereinbarung der Therapieziele.

Die von uns verordnete Therapie wird, da sie nicht vom Arzt ausgestellt wurde, leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es jedoch die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen der Heilpraktikerin (Physiotherapie) werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (kurz: GebüH) erstellt und können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob in Ihrem Versicherungstarif Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.

Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann, je nach Wunsch, auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich am Besten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.